
Seit 26. Mai 2021 gelten neue Regelungen durch die Medical Device Regulation (MDR) bzw. das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) für Studien zu Medizinprodukten. Ein Jahr später traten mit der In-Vitro-Diagnostic-Regulation (IVDR) Neuerungen für die Forschung an In-vitro-Diagnostika in Kraft.
Anträge zu klinischen Prüfungen bzw. Leistungsstudien nach MDR und IVDR / MPDG sind über DMIDS einzureichen. Gleiches gilt für Amendments zu bereits bestehenden klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen zum MPG.
Die Gebühren für die Bewertung durch die Ethikkommission finden Sie hier.
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) veröffentlicht auf seiner Homepage stets aktuelle Informationen, Empfehlungen und Vordrucke zur Forschung an und mit Medizinprodukten bzw. In-vitro-Diagnostika. Bitte beachten Sie insbesondere auch die Mustertexte für Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen sowie den Leitfaden “Regulatorische Einordnung klinischer Studien mit Medizinprodukten”.