Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Lassen Sie sich von den beteiligten Studienzentren das vom jeweiligen Klinikdirektor unterzeichnete Dokument zur Eignung des lokalen Studienzentrums übermitteln.
- Vervollständigen Sie die Antragsunterlagen nach den Vorgaben des harmonisierten Antragsdossiers.
Reichen Sie den Antrag wie bisher über den EthikPool bei der Ethikkommission der TUM ein. Reichen Sie nach Erhalt des Votums dieses und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei den Ethikkommissionen der beteiligten Zentren ein. In vielen Fällen wird die Anzeige bereits ausreichend sein, in einigen Fällen wird in der Übergangsphase die Einreichung der gesamten Studienunterlagen erforderlich sein. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Weitere Erläuterungen zur Antragstellung im Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ finden Sie im Leitfaden für Antragstellende. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise, wie Sie ohne unnötige Verzögerung Ihr Votum erhalten.