Studien mit CE-zertifizierten Medizinprodukten der Klassen 2b und 3 (nach MPG § 23b)

Wenn Sie eine „Sonstige Studie“ mit einem CE-zertifizierten Medizinprodukt der Klasse IIb oder der Klasse III planen, geben Sie bitte im Anschreiben an die Ethikkommission an, wie viele Patienten bisher mit dem zu untersuchenden Medizinprodukt behandelt worden sind. Belegen Sie diese Zahl, die im Übrigen auch in der Patienteninformation anzugeben ist, anhand geeigneter Quellen, z.B. der Investigators Brochure, die zum Zeitpunkt der CE-Zertifizierung vorlag, und anhand aktueller Publikationen.

Ethikkommissionen der Ärztekammern

Nicht alle Ethikkommissionen besitzen eine eigene Internetseite. Um mit ihnen in Kontakt zu treten, klicken Sie bitte auf »Email«. Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Ethikkommission der Ärztekammer Berlin Ethikkommission der Ärztekammer Brandenburg Ethikkommission der Ärztekammer Bremen Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg (Email) Ethikkommission der Landesärztekammer Hessen…