Soll im Rahmen Ihres Forschungsprojektes Biomaterial in eine Biobank eingelagert werden, sind Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen nach dem aktuellen Mustertext des Arbeitskreises Medizinischer Ethikkommissionen in der Bundesrepublik Deutschland zu formulieren.
Sollen Daten an Dritte außerhalb des Klinikums weitergegeben werden, lassen Sie sich bitte dazu von dem für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten beraten.