Bio­ban­king / Weitergabe von Daten

Soll im Rah­men Ihres For­schungs­pro­jek­tes Bio­ma­te­ri­al in eine Bio­bank ein­ge­la­gert wer­den, sind Auf­klä­rungs- und Einwilligungs­unterlagen nach dem aktu­el­len Mus­ter­text des Arbeits­krei­ses Medi­zi­ni­scher Ethik­kom­mis­sio­nen in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu for­mu­lie­ren.

Sol­len Daten an Drit­te außer­halb des Kli­ni­kums wei­ter­ge­ge­ben wer­den, las­sen Sie sich bit­te dazu von dem für Sie zustän­di­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bera­ten.