Wie kön­nen Sie dazu bei­tra­gen, dass Sie Ihr Votum ohne Ver­zö­ge­rung erhal­ten?

Eine wis­sen­schaft­li­che Fra­ge — ein Stu­di­en­pro­to­koll

  • Unter­schied­li­che wis­sen­schaft­li­che Fra­gen erfor­dern sepa­ra­te Stu­di­en­pro­to­kol­le, auch wenn sich die Pati­en­ten­po­pu­la­tio­nen und/oder die ver­wen­de­ten Metho­den ähneln.
  • Der Ver­such, meh­re­re wis­sen­schaft­li­che Pro­jek­te in einen ein­zi­gen Antrag zu bün­deln, führt in der Regel zu unüber­sicht­li­chen, schwer les­ba­ren Stu­di­en­pro­to­kol­len.
  • Dies führt zu län­ge­ren Bear­bei­tungs­zei­ten Ihres Antrags.

Ein­rei­chung aller stu­di­en­re­le­van­ten Doku­men­te

  • Bit­te rei­chen Sie alle für die Stu­die rele­van­ten Doku­men­te (z.B. auch Fra­ge­bö­gen, Gebrauchs­an­wei­sun­gen, CE-Zer­ti­fi­ka­te etc.) ein. Die nöti­gen Unter­la­gen fin­den Sie hier. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re beim Stu­di­en­pro­to­koll und der Teil­neh­mer­in­for­ma­ti­on dar­auf, dass die Doku­men­te durch­such­bar sind.
  • Bit­te rei­chen Sie die aus eTIC erstell­te Ver­si­on, in wel­cher die Frei­text­an­ga­ben und Ände­run­gen gegen­über den Mus­ter­tex­ten gegilbt sind, eben­falls ein.

Einwilligung

  • Einwilligung und Ein­ver­ständ­nis sind juris­tisch unter­schied­li­che Begrif­fe.
  • Ver­wen­den Sie im Stu­di­en­kon­text aus­schließ­lich den Begriff „Einwilligung“. Dies gilt auch für das ent­spre­chend gesetz­te Verb („ich wil­li­ge ein“ statt „ich bin ein­ver­stan­den“ etc.).

Ände­run­gen kennt­lich machen

  • Bit­te fas­sen Sie Ihre Ände­run­gen in einem form­lo­sen Anschrei­ben kurz zusam­men, wenn Sie auf eine Nach­for­de­rung ant­wor­ten oder wenn Sie ein Amend­ment ein­rei­chen. Soferm Sie ein Amend­ment zu einer mul­ti­zen­tri­schen Stu­die im Ver­fah­ren “Eine Stu­die — Ein Votum” ein­rei­chen, ist statt­des­sen des Antrags­for­mu­lar für Amend­ments aus­ge­füllt ein­zu­rei­chen.
  • Bit­te rei­chen Sie alle über­ar­bei­te­ten Doku­men­te immer in einer track chan­ge- (im Word­do­ku­ment: Über­prü­fen -> Ände­run­gen nach­ver­fol­gen) und in einer clear- For­ma­tie­rung ein. Eine far­bi­ge Mar­kie­rung der geän­der­ten Stel­len ist nicht ziel­füh­rend, da nicht erkenn­bar ist, ob Text­stel­len ent­fernt, ergänzt oder ver­än­dert wur­den.
  • Bei Amend­ments sind alle von den Ände­run­gen betrof­fe­nen Doku­men­te in einer track-chan­ge- und einer clear-Ver­si­on vor­zu­le­gen.
  • Rei­chen Sie bit­te neu hin­zu­kom­men­de Doku­men­te wie Fra­ge­bö­gen ein. Andern­falls ist eine län­ge­re Bear­bei­tungs­zeit Ihres Antrags unver­meid­lich, da wir die Doku­men­te nach­for­dern müs­sen.

Retrospektiv/prospektiv

  • Wenn Sie das Out­co­me von Pati­en­ten erfas­sen wol­len, die in der Ver­gan­gen­heit in Ihrer Kli­nik behan­delt wur­den — sei es im Rah­men eines Fra­gen­bo­gens oder einer ambu­lan­ten Unter­su­chung — han­delt es sich nicht um eine retro­spek­ti­ve Stu­die, son­dern um eine pro­spek­tiv geplan­te Quer­schnitts­stu­die in einer his­to­ri­schen Kohor­te.
  • Wenn zum Zeit­punkt der Stu­di­en­pla­nung noch nicht alle Daten ver­füg­bar sind, han­delt es sich immer um eine pro­spek­ti­ve Stu­die.