Um Ihnen die Zuordnung zu der korrekten Fachgruppe zu erleichtern, nutzen Sie bitte folgende Fragen:
- Ist eine Ärztin oder ein Arzt an dem Forschungsprojekt beteiligt?
Für Ärzt:innen besteht gemäß § 15 der Berufsordnung für Ärzte eine Beratungspflicht. Diese ist auch zu beachten, wenn die Ärzt:innen nicht hauptverantwortlich involviert sind. - Schließt die Studie Personen mit einer spezifischen Erkrankung ein und stellt diese Erkrankung ein Einschlusskriterium im Studienprotokoll dar?
- Handelt es sich um Grundlagenforschung, aus der mittel- oder langfristig ein Medizinprodukt hervorgehen könnte?
- Gibt es besondere Risiken?
- Ist eine starke physische Belastung der Studienteilnehmer:innen geplant (z. B. maximale körperl. Belastung)
- Können starke physikalische Kräfte auf diese einwirken (z. B. im Rahmen von Mensch-Maschine-Interaktionen)
- Ist das Vorgehen invasiv (z. B. Blutabnahme oder Biopsien)
- Können psychische Belastungsreaktionen auftreten?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit “ja” beantwortet haben, wird Ihr Forschungsvorhaben von der medizinischen Fachgruppe beraten: Allgemeine Hinweise
Wenn Sie alle vier Fragen mit “nein” beantwortet haben, wird Ihr Antrag voraussichtlich von der nicht-medizinischen Fachgruppe beraten.