Ethikkommission der Technischen Universität München

Neben der Ethikkommission, die sich medizinischen Studien widmet, gibt es eine nicht-medizinische Fachgruppe.

Organigramm

Wer ist für Ihren Antrag zuständig?

Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, nutzen Sie bitte folgende Fragen.

Frageliste

Sie können sich nicht entscheiden?

Selbstverständlich können Sie sich bei Unsicherheiten vor der Antragstellung beraten lassen! Schreiben Sie dazu bitte an: ethikkommission@mri.tum.de

E-Mail

Prü­fun­gen von Arzneimitteln

Die Cli­ni­cal Tri­als Regu­la­ti­on (CTR, VO (EU) Nr. 536/2014) ist am 31.01.2022 in Kraft getre­ten, ent­spre­chen­de Über­gangs­fris­ten sind ver­stri­chen. Anträge zu kli­ni­schen Prü­fun­gen mit Arzneimitteln müs­sen nun aus­schließ­lich über das CTIS-Por­­tal ein­ge­reicht wer­den. Die Gebüh­ren für die Bewer­tung durch die Ethik­kom­mis­si­on wer­den…

Antrag­spor­tal Ethikpool

Bit­te beach­ten Sie, dass wir seit dem 01.05.2022 Anträge, Nach­rei­chun­gen und Amend­ments zu Sons­ti­gen Stu­di­en nur noch über Ethikpool (https://ethikpool.mri.tum.de) anneh­men kön­nen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhalten Sie unter Sons­ti­ge Stu­di­en. Kli­ni­sche Prü­fun­gen aus dem Gel­tungs­be­reich des Medi­zin­pro­dukt­e­rechts bzw. Medi­cal Device Regu­la­ti­on…

Ver­ant­wort­li­cher für die Datenverarbeitung

Sie sind ver­pflich­tet, in den Auf­klä­rungs­un­ter­la­gen für die Stu­di­en­teil­neh­mer einen Ver­ant­wort­li­chen für die Datenverarbeitung zu nen­nen. Die­se Funk­ti­on geht mit umfang­rei­chen Ver­ant­wort­lich­kei­ten ein­her. Die Ethik­kom­mis­si­on emp­fiehlt daher, eine juris­ti­sche Per­son statt einer natür­li­chen Per­son als für die Datenverarbeitung ver­ant­wort­li­che Per­son zu nen­nen.

Klä­ren Sie, ob Ihre Ein­rich­tung als sol­che ein­ge­setzt wer­den kann. Zum Bei­spiel kann das TUM Kli­ni­kum rechts der Isar, Mün­chen, für sei­ne Mit­ar­bei­ter als Daten­schutz­ver­ant­wort­li­cher fun­gie­ren.

Für Antrag­stel­ler, die nicht zum TUM Kli­ni­kum rechts der Isar gehö­ren, emp­fiehlt die Ethik­kom­mis­si­on, mit der Abtei­lungs­lei­tung / Insti­tuts­lei­tung zu klä­ren, ob die Ein­rich­tung die­se Funk­ti­on über­neh­men kann.

Bei kli­ni­schen Prü­fun­gen nach dem Arz­nei- und Medi­zin­pro­dukt­e­recht ist zusätz­lich auch der Spon­sor als für die Datenverarbeitung ver­ant­wort­li­che Per­son zu benen­nen.

eTIC kann Ihnen bei der Erstel­lung die­ser Unterlagen hel­fen.